Sarggrabstätten
Sie können zwischen zwei Formen von Sarggrabstätten wählen:
Wahlgrabstätten
- Grabgröße: 1,25m x 2,50m
- Für eine Einzelperson bis zur mehrstelligen Familiengrabstätte
- Stelle frei wählbar
- Vorerwerbe möglich
- Urnenzubettung oder Kindersarg möglich
- Verlängerung „Nachkauf“ möglich
Reihengrabstätten
- Grabgröße: 1,25m x 2,50m
- nur für eine Einzelperson, Urnenzubettung innerhalb der ersten 5 Jahre möglich
- Bestattung nur der Reihe nach
- Stelle nicht frei wählbar
- keine Verlängerung nach Ablauf der Ruhezeit möglich
Die gärtnerische Pflege kann durch die Angehörigen selber oder durch die Beauftragung einer Friedhofsgärtnerei als Jahresauftrag oder im Rahmen der eigenen Vorsorge als Dauergrabpflege erfolgen.
Wahlgrabstätten
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Wahlgrabstätte für Särge
Angeboten werden Wahlgrabstätten für Särge für eine Einzelperson bis hin zu mehrstelligen Familiengrabstätten. Pro Stelle können ein Sarg und zusätzlich ein Kindersarg oder eine Urne (obenauf) bestattet werden. Eine Wahlgrabstätte für eine Einzelperson ist 1,25 m breit und mindestens 2,50 m tief. Wahlgrabstätten für Särge können im Rahmen einer Vorsorge bereits vor Eintritt eines Bestattungsfalls erworben werden.
Die Lage der Grabstätte ist in Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung frei wählbar. Die Mindestnutzungszeit beträgt 25 Jahre und entspricht somit der Ruhezeit einer Sargbestattung.
Nach Ablauf der Nutzungszeit ist die Grabstätte verlängerbar. Die gärtnerische Pflege kann durch die Angehörigen selbst oder durch die Beauftragung einer Friedhofsgärtnerei erfolgen. Die Aufstellung eines individuellen Grabmals ist auf Antrag möglich.
Kosten für eine Bestattung in einem Einzelgrab:
Wahlgrabstätte für Särge, für 25 Jahre – 1.142,00 €
Ausstellung einer Graburkunde – 17,00 €
Erdbestattung für Särge – 672,00 €Gesamt: 1.831,00 €
Weitere zusätzliche Kosten können entstehen durch:- Nutzung der Auferstehungskapelle anlässlich einer Trauerfeier 210,00 €
- Aufstellung eines stehendes oder liegendes Grabmal
- Setzen einer Einfassung
- Vergabe der Grabpflege -
Wahlgrabstätte für Särge in Rasenlage
Angeboten werden Wahlgrabstätten für Särge mit Pflanzbeet in Rasenlage für eine Einzelperson bis hin zu mehrstelligen Familiengrabstätten. Pro Stelle können ein Sarg und zusätzlich ein Kindersarg oder eine Urne (obenauf) bestattet werden.
Wahlgrabstätten für Särge in Rasenlage können im Rahmen einer Vorsorge bereits vor Eintritt eines Bestattungsfalls erworben werden.
Die Lage der Grabstätte ist in Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung frei wählbar. Die Mindestnutzungszeit beträgt 25 Jahre und entspricht somit der Ruhezeit einer Sargbestattung. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist die Grabstätte verlängerbar. Am oberen Ende der Grabstätte befindet sich ein kleines Pflanzbeet, welches man nach seinen eigenen Wünschen bepflanzen kann. Ebenso ist hier die Aufstellung eines individuellen Grabmals auf Antrag möglich.
Der Rasenschnitt über die gesamte Laufzeit ist in den Kosten für die Grabstätte enthalten. Die gärtnerische Pflege des Pflanzbeetes kann durch die Angehörigen selbst oder durch die Beauftragung einer Friedhofsgärtnerei erfolgen.
Kosten für eine Bestattung in einem Einzelgrab in Rasenlage:
Wahlgrabstätte für Särge in Rasenlage, für 25 Jahre – 1.231,00 €
Ausstellung einer Graburkunde – 17,00 €
Erdbestattung für Särge – 672,00 €Gesamt: 1.920,00 €
Weitere zusätzliche Kosten können entstehen durch:- Nutzung der Auferstehungskapelle anlässlich einer Trauerfeier 210,00 €
- Aufstellung eines stehendes oder liegendes Grabmal
- Vergabe der Grabpflege -
Bestattung auf einer Sarggemeinschaftsgrabstätte
Der Wunsch nach einer letzten Ruhestätte ohne Pflegeverpflichtung kann bei der Sarggemeinschaftsanlage erfüllt werden. Die gesamte Pflege bis zum Ablauf der Ruhezeit (25 Jahre) übernimmt die Friedhofsverwaltung.
Wo normalerweise das klassische Grabmal steht, befindet sich hier ein schönes Solitärgehölz (ein Baum oder Großstrauch). Die Sarggräber selber sind unter einer Rasenfläche verborgen. Ein formschönes hölzernes Grabmal dient als Anbringung der Namen der Verstorbenen. Jeder Verstorbene erhält sein eigenes Namensschild (Rufname, Nachname, Geburts- und Sterbejahr).
Für letzte Blumengrüße sind Vasenhalter am Grabmal vorgesehen. Alle Bestattungen erfolgen in zeitlicher Reihenfolge, d.h. ein Grabplatz ist nicht frei wählbar. Angehörige können jedoch bei jeder Bestattung anwesend sein.
Nach Ablauf der Ruhezeit ist die Grabstätte nicht verlängerbar.
Lage der Anlage: Sie befindet unweit des Ehrenmals auf dem alten Teil des Friedhofes Henstedt-Ulzburg.
Kosten für eine Bestattung auf der Sarggemeinschaftsgrabstätte:
Reihengrabstätte für Särge in einer Gemeinschaftsgrabstätte in Rasenlage mit gemeinschaftlichem Grabmal, einschl. Beschriftung (Rufname, Nachname, Geburts- und Sterbejahr) für 25 Jahre – 1.603,00 €Erdbestattung für Särge – 672,00 €
Gesamt: 2.275,00 €
Weitere zusätzliche Kosten können entstehen durch:- Nutzung der Auferstehungskapelle anlässlich einer Trauerfeier 210,00 €
Reihengrabstätten
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Reihengrabstätte für Särge in Rasenlage
Reihengrabstätten für Särge sind Grabstätten für Erdbestattungen, die nur im Todesfall der Reihe nach einzeln für die Dauer von 25 Jahren vergeben werden.
Die Lage der Grabstätte ist nicht frei wählbar. Nach Ablauf der Ruhezeit von 25 Jahren wird die Grabstätte durch die Friedhofsverwaltung eingeebnet. Sie ist nicht verlängerbar.
Am oberen Ende der Grabstätte befindet sich ein kleines Pflanzbeet, welches man nach seinen eigenen Wünschen bepflanzen kann. Ebenso ist hier die Aufstellung eines individuellen Grabmals auf Antrag möglich.
Der Rasenschnitt über die gesamte Laufzeit ist in den Kosten für die Grabstätte enthalten.
Die gärtnerische Pflege des Pflanzbeetes kann durch die Angehörigen selbst oder durch die Beauftragung einer Friedhofsgärtnerei erfolgen.
Kosten für eine Bestattung in einem Reihengrab für Särge in Rasenlage:
Reihengrabstätte für Särge mit Pflanzbeet und Rasenschnitt für 25 Jahre – 1.202,00 €
Erdbestattung für Särge – 672,00 €Gesamt: 1.874,00 €
Weitere zusätzliche Kosten können entstehen durch:- Nutzung der Auferstehungskapelle anlässlich einer Trauerfeier 210,00 €
- Aufstellung eines stehendes oder liegendes Grabmal
- Vergabe der Grabpflege -
Anonyme Sargbestattung
Anonyme Sargbestattungen sind von ihrer Art her Bestattungen in einer Reihengrabstätte.
Die Bestattung erfolgt auf einer Rasenfläche, die weitere Pflege der Anlage übernimmt die Friedhofsverwaltung.
Angehörige und Freunde können bei der Bestattung nicht anwesend sein. Die Bestattung erfolgt in aller Stille. So bleibt der Ort der Bestattung anonym. Es gibt keine Möglichkeit, Blumenschmuck abzulegen. Ein individueller Ort zum Trauern ist nicht vorhanden.
Kosten für eine anonyme Sargbestattung:
Reihengrabstätte für Särge, anonym, für 25 Jahre – 1.085,00 €
Erdbestattung für Särge – 672,00 €Gesamt: 1.757,00 €
Weitere zusätzliche Kosten können entstehen durch:- Nutzung der Auferstehungskapelle anlässlich einer Trauerfeier 210,00 €
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Grabstätte für verstorbene Kinder
Auf dem Friedhof Henstedt-Ulzburg gibt es zwei Möglichkeiten für die Bestattung von Kindern. Ist eine Familiengrabstätte (z.B. Wahlgrabstätte für Särge) vorhanden, kann das verstorbene Kind dort bestattet werden.
Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Bestattung in einer Reihengrabstätte für Kinder (bis 1,20m) erfolgen. Die Reihengrabstätten für Kinder sind Grabstätten für Sargbestattungen, die nur im Todesfall der Reihe nach einzeln für die Dauer von 20 Jahren vergeben werden. Die Lage der Grabstätte ist nicht frei wählbar. Nach Ablauf der Ruhezeit von 20 Jahren wird die Grabstätte durch die Friedhofsverwaltung eingeebnet. Sie ist nicht verlängerbar.
Die Grabstätte ist 0,90 m breit und 1,50 m tief. Die gärtnerische Pflege kann durch die Angehörigen selbst oder durch die Beauftragung einer Friedhofsgärtnerei erfolgen. Die Aufstellung eines individuellen Grabmals ist auf Antrag möglich.
Kosten für eine Bestattung in einem Reihengrab für Särge:
Reihengrabstätte für Särge bis 1,20 m, für 20 Jahre – 851,00 €
Erdbestattung für Särge bis 1,20 m – 262,00 €Gesamt: 1.113,00 €
Weitere zusätzliche Kosten können entstehen durch:- Nutzung der Auferstehungskapelle anlässlich einer Trauerfeier 210,00 €
- Aufstellung eines stehendes oder liegendes Grabmal
- Vergabe der Grabpflege