Sarggrabstätten

Sie können zwischen zwei Formen von Sarggrabstätten wählen:

Wahlgrabstätten

- Grabgröße: 1,25m x 2,50m
- Für eine Einzelperson bis zur mehrstelligen Familiengrabstätte 
- Stelle frei wählbar
- Vorerwerbe möglich
- Urnenzubettung oder Kindersarg möglich
- Verlängerung „Nachkauf“ möglich

Reihengrabstätten

- Grabgröße: 1,25m x 2,50m
- nur für eine Einzelperson, Urnenzubettung innerhalb der ersten 5 Jahre möglich
- Bestattung nur der Reihe nach
- Stelle nicht frei wählbar
- keine Verlängerung nach Ablauf der Ruhezeit möglich 

Die gärtnerische Pflege kann durch die Angehörigen selber oder durch die Beauftragung einer Friedhofsgärtnerei als Jahresauftrag oder im Rahmen der eigenen Vorsorge als Dauergrabpflege erfolgen.

Wahlgrabstätten

Reihengrabstätten