Urnengrabstätten

Sie können zwischen zwei Formen von Urnengrabstätten wählen:

Wahlgrabstätten

- Grabgröße: 1,00m x 1,00m
- bis zu 4 Urnenbestattungen
- Stelle frei wählbar
- Vorerwerbe möglich
- Verlängerung „Nachkauf“ möglich

Reihengrabstätten

- Grabgröße: 0,50m x 0,50m
- für eine Einzelperson
- Bestattung nur der Reihe nach
- Stelle nicht frei wählbar
- keine Verlängerung nach Ablauf der Ruhezeit möglich

Die gärtnerische Pflege kann durch die Angehörigen selber oder durch die Beauftragung einer Friedhofsgärtnerei als Jahresauftrag oder im Rahmen der eigenen Vorsorge als Dauergrabpflege erfolgen.

Wahlgrabstätten

Reihengrabstätten